Verkehrsregeln

Die Verkehrsvorschriften in Slowenien entsprechen den Vorschriften der Länder der Europäischen Union.In Slowenien fährt man auf der rechten Straßenseite, die Fahrbahnmarkierungen und Verkehrszeichen sind international und in lateinischer Schrift ausgeführt. Während der Fahrt ist das Anlegen des Sicherheitsgurts auf allen Sitzen mit eingebauten Sicherheitsgurten Pflicht. Die Verwendung von Abblendlicht ist während der Fahrt auch tagsüber vorgeschrieben. Zur Pflichtausrüstung im Auto gehören: ein Ersatzlampenset, ein Warndreieck, ein Erste-Hilfe-Set und im Winter zusätzlich Schneeketten. Berufskraftfahrern (Bus, Taxi, Lkw) ist das Fahren unter Alkoholeinfluss untersagt, Nichtberufsfahrer dürfen höchstens ein halbes Promille Alkohol im Blut haben. Jeder Fahrer ist verpflichtet, mit der gesetzlich vorgeschriebenen Geschwindigkeit zu fahren und die Fahrgeschwindigkeit außerdem dem Zustand der Fahrbahn, der Verkehrsdichte und den Witterungsverhältnissen anzupassen.

Höchstzulässige Geschwindigkeiten auf der Straße

Geschwindigkeit Straßen- oder Gebietstyp
130 km/h auf Autobahnen
100 km/h auf Straßen, die Kraftfahrzeugen vorbehalten sind
90 km/h auf allen übrigen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften
50 km/h auf Straßen innerorts
30 km/h in Bereichen mit Geschwindigkeitsbegrenzung
10 km/h in verkehrsberuhigten Bereichen und Fußgängerzonen

Einige fahrzeugbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen

Geschwindigkeit Besonderheit
80 km/h Für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3.500 kg, die einen Anhänger ziehen
80 km/h Für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3.500 kg
80 km/h Für Busse und Busse mit Gepäckanhänger, ausgenommen Gelenkbusse
50 km/h Für Fahrzeuge mit an den Rädern montierten Schneeketten
50 km/h Für Fahrzeuge, wenn die Sicht auf 50 Meter reduziert ist
50 km/h Für Fahrzeuge, die ein liegengebliebenes Fahrzeug abschleppen

Parken

Das Parken in Städten ist auf gekennzeichneten Parkflächen erlaubt, wo eine Parkgebühr zu entrichten ist. Falsch geparkte Fahrzeuge, die den Verkehr behindern, werden abgeschleppt.

Vignetten

Ab 1. Juli ist die Vignette auf allen Autobahnen und Schnellstraßen Pflicht

Erhältlich sind Jahres-, Monats- und Wochenvignetten. Nach dem neuen Mautgesetz benötigen eine Vignette für die Fahrt auf Autobahnen und Schnellstraßen Kraftfahrzeuge, deren höchstzulässige Masse HZM 3,5 t nicht überschreitet und die in zwei Mautklassen eingeteilt sind:
  • Klasse 1: Motorräder mit oder ohne Anhänger
  • Klasse 2: zweispurige Kraftfahrzeuge, deren zulässige Gesamtmasse 3500 kg nicht überschreitet, mit oder ohne Anhänger

Vignettentypen und -preise

Die Vignettenpreise können Sie einsehen unter der AMZS-Website. Die Strafen für die Nichtnutzung einer Vignette betragen 300 bis 800 € + Pflichtkauf einer Vignette; neben der Polizei können sie auch DARS-Kontrolleure, die Verkehrsinspektion und die Zollverwaltung verhängen.

Vignettenverkauf

Die Vignette können Sie kaufen: an Tankstellen, in Trafiken sowie in Filialen der Post und des AMZS. Die Verkaufsstellen können Sie einsehen unter der DARS-Website.
Acenta d.o.o., Kranjska cesta 4, 4240 Radovljica, Slowenien
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