| Geschwindigkeit | Straßen- oder Gebietstyp |
|---|---|
| 130 km/h | auf Autobahnen |
| 100 km/h | auf Straßen, die Kraftfahrzeugen vorbehalten sind |
| 90 km/h | auf allen übrigen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften |
| 50 km/h | auf Straßen innerorts |
| 30 km/h | in Bereichen mit Geschwindigkeitsbegrenzung |
| 10 km/h | in verkehrsberuhigten Bereichen und Fußgängerzonen |
| Geschwindigkeit | Besonderheit |
|---|---|
| 80 km/h | Für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3.500 kg, die einen Anhänger ziehen |
| 80 km/h | Für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3.500 kg |
| 80 km/h | Für Busse und Busse mit Gepäckanhänger, ausgenommen Gelenkbusse |
| 50 km/h | Für Fahrzeuge mit an den Rädern montierten Schneeketten |
| 50 km/h | Für Fahrzeuge, wenn die Sicht auf 50 Meter reduziert ist |
| 50 km/h | Für Fahrzeuge, die ein liegengebliebenes Fahrzeug abschleppen |